Antrag Bewohnerparkausweis

Anwohnerparken_Symbolisch

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

 

Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

 

Antragstellung

 

- Persönlich im Ordnungsamt

- per Mail

- Online (bald verfügbar)

 

Gebühr

  • 30,70 EUR für die Erstausstellung

  • 10,20 EUR für die Ersatzausstellung

  • 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis 

  • zuzüglich 1,50 EUR Auslagen