Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Anträge / Formulare
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Gebühr
EUR (VARIABEL)
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Voraussetzungen
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Zuständige Stelle
- Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.
Erforderliche Unterlagen
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Zuständige Stelle(n)
SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135