Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis

Gebühren (Kosten)

Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.

Fristen

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Zuständige Stelle

Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Formulare

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Untere Waffen- und Sprengstoffbehörde

Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt