Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Rechtsgrundlage
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Allgemeine Informationen
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135