Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.

Zuständige Stelle

Bürgeramt

Gebühren (Kosten)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben

Gebühr
43 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Abgabe
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Abgabe
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt ist

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
  • Sie erhalten eine Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK) des Personalausweises in einem geschlossenen Kuvert.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür bzw. in einer Postfiliale übergeben lassen.

Allgemeine Informationen

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Weitere Informationen

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, das ist in der Regel die Rathausbehörde, ein Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt, anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.

Voraussetzungen

  • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis oder Reisepass
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis

Zuständige Stelle(n)

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Pollow
Telefon 034632 40153
Telefax 034632 40135


Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

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Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)

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