Reisegewerbekarte verlängern lassen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Fristen

Sie müssen die Änderung der Reisegewerbekarte abwarten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, bei der Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als juristische Person wenden Sie sich an die Gewerbebehörde am Sitz Ihres Betriebs beziehungsweise dort, wo Ihr Betrieb seinen Sitz haben wird.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

20.03.2025

Formulare

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Kultur & Tourismus

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt