Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Gebühren (Kosten)
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
Zuständige Mitarbeiter
Frau Dyhringer
034632 40154
034632 40135Herr Paust
034632 40151
034632 40135Herr Röhl
034632 40152
034632 40135