Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Pollow
034632 40153
034632 40135