Störung der Straßenbeleuchtung melden

Allgemeine Informationen

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Zuständige Stelle

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Friedhofswesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Komorowsky
Telefon 034632 40161
Telefax 034632 40135