Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Gebühren (Kosten)

Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle(n)

Gewerbewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt


Zuständiger Mitarbeiter

Frau Urban-Luky
Telefon 034632 40156
Telefax 034632 40135