Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Weitere Informationen

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Pollow
Telefon 034632 40153
Telefax 034632 40135