amtliche Meldebestätigung beantragen
Allgemeine Informationen
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Gebühren (Kosten)
keine
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle(n)
Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt
(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Pollow
034632 40153
034632 40135