Schutzimpfungen wahrnehmen

Allgemeine Informationen

Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.

Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

07.07.2026

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband

Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband

Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt