Arbeitsunfall an überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen
Allgemeine Informationen
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
- es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Erforderliche Unterlagen
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
- Adresse des Unternehmens
- Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
- Datum des Ereignisses
- Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
- Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
- Beteiligtes Arbeitsmittel
- einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
- einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
- Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
- Angaben zu den verantwortlichen Personen
- Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
- Betriebsanweisung
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)
;Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)