Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
Allgemeine Informationen
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Gebühren (Kosten)
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).
Anträge / Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)