Unternehmenszertifizierung für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme von Einrichtungen mit Kältemitteln beantragen
Rechtsgrundlage
- § 10 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) Nr. 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024Über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 (ABl. L ) (F-Gas-Verordnung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 der Kommission vom 6. September 2024Zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/625 der Kommission vom 28. März 2025Zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase oder relevante Alternativen dazu enthalten, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 304/2008 der Kommission
Weitere Informationen
Fachlich freigegeben am
Anträge / Formulare
Mit dem Antrag können Sie Ihr Unternehmen zertifizieren lassen, um Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf ausüben zu dürfen.
Bitte unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich.
Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder Fax einreichen.
Fristen
Der Antrag auf Zertifizierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.
Gebühren (Kosten)
Die Bemessung der Gebühr ist vom Zeitaufwand der Bearbeitung und folgenden Faktoren abhängig:
- Standorte des Unternehmens
- Sachkundiges Personal
- Verwaltungsaufwand
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen
- ausreichend sachkundiges Personal beschäftigen und
- das sachkundige Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren hat, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (beziehungsweise Zertifikate) nach.
Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.
Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, gelten vereinfachte Bedingungen.
Allgemeine Informationen
Ist Ihr Unternehmen eine juristische Person oder Personenvereinigung, benötigen Sie eine Unternehmenszertifizierung.
Sind Sie als Einzelunternehmen tätig, können Sie ein Unternehmenszertifikat beantragen.
Das Unternehmenszertifikat wird nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erforderlich, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- ortsfeste Kälteanlagen,
- ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
- Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
- Brandschutzeinrichtungen.
Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Unternehmens wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal und
- über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Sachkundenachweis bzw. Zertifikat in Kopie für alle angegebenen sachkundigen Personen
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung Handwerksrolle
- Lieferscheine folgender Werkzeuge: Absaugstation, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe
Verfahrensablauf
- Die Unternehmenszertifizierung erhalten Sie, wenn Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen beim Landesverwaltungsamt einreichen (per E-Mail oder Post).
- Die Unterlagen werden geprüft.
- Sollten die Unterlagen vollständig sein und sich keine Rückfragen ergeben, erhalten Sie das Zertifikat auf dem Postweg.
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Michael Zorn
+49 345 514-2500