Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.
Voraussetzungen
- Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre
Erforderliche Unterlagen
- keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Anträge / Formulare
•
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Verfahrensablauf
Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt