Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

24.03.2022;02.11.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Fristen

Die Mitteilung ist unverzüglich bei der Behörde abzugeben.

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.

Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum inner-betrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.

Ändern sich die Aufgaben oder Befugnisse der/des bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder scheidet der/die bestellte Strahlenschutzbeauftragte/r aus und Sie bestellen einen neuen Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren. 

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zum Strahlenschutzbeauftragten bestellten und mitgeteilten Person ergeben.
  • Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
  • Bei Ärzten oder Ärztinnen: Approbation

Verfahrensablauf

  • Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
  • Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
  • Bei Ärzten oder Ärztinnen: Nachweis der Approbation

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz

Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)