Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Zuständige Stelle
untere Jagdbehörde
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n)
Untere Jagdbehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt