Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

10.06.2026

Verfahrensablauf

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, wo Sie die Tätigkeiten ausüben. Dabei können Sie auch Ihre Interessen einbringen.
  • Sie erhalten die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich.
  • Sie können sich auch online zu der Arbeitsgelegenheit zurückmelden.

Allgemeine Informationen

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.

Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.

Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise

  • Bildungsträger
  • karitative Unternehmen
  • gemeinwohlorientierte Unternehmen
  • gemeinnützige Vereine

Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Das Jobcenter kann Ihnen eine Arbeitsgelegenheit vorschlagen, wenn
    • dies für Ihre Eingliederung ins Arbeitsleben erforderlich ist und sich dafür keine andere Leistung eignet und
    • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheiten waren.
  • Die Arbeitsgelegenheit muss
    • zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Arbeit ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
    • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
    • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis

Adresse
Geusaer Straße 81E
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1354
06203 Merseburg, Stadt