Löschung des Ausbildungsvertrages aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Industrie- und Handelskammer beantragen

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

04.04.2024

Allgemeine Informationen

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

Fristen

Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Zuständige Stelle(n)

Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Adresse
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Handwerkskammer Halle

Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Adresse
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Kammern in Sachsen-Anhalt

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Adresse
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)