Geplante Änderungen an gentechnischen Anlagen der Überwachungsbehörde mitteilen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
- Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fachlich freigegeben am
02.06.2026
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Michael Zorn
+49 345 514-2500