Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Allgemeine Informationen
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
(Landesjugendamt)
SG Jugendförderung
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
SG Sozialer Dienst
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)
Adresse
Kirchplan 1
06268 Querfurt, Stadt