Presserecht

Allgemeine Informationen

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.

Verstöße gegen das Landespressegesetz sowie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheiden geahndet.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt