Entschädigung nach Freiheitsentziehung beantragen
Allgemeine Informationen
Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.
Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erteilung einer Bescheinigung über die Opfereigenschaft kommunistischer Gewaltherrschaft.
Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.
Zuständige Stelle
Anträge / Formulare
Antragsformulare können Sie beim Landesverwaltungsamt anfordern. Diese werden Ihnen dann zugeschickt.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
Adresse
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt