Offene Stellen der Stadt Mücheln (Geiseltal) und anderen Unternehmen
Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Mücheln (Geiseltal)
Allgemeines
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über strittige Rechtsangelegenheiten hat die Stadt Mücheln (Geiseltal), entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung, eine Schiedsstelle eingerichtet. Zum Bezirk dieser Schiedsstelle gehört die Stadt Mücheln (Geiseltal) mit allen Ortsteilen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Anforderungen
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen oder Schiedsmännern wahrgenommen. Diese Schiedspersonen müssen eine Eignung in ihrer Person für dieses Amt mitbringen. Formell sind eine Hauptwohnung im Gemeindegebiet und das Wahlrecht sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres Voraussetzungen für eine Wahl durch den Stadtrat. Die Schiedsperson sollte weiterhin Schreibgewand sein, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung sowie Einfühlungsvermögen und Geduld haben. Sie brauchen keine juristischen Vorkenntnisse.
Eine Amtszeit von fünf Jahren ist die Regel. Eine Kandidatur für eine weitere Amtszeit ist möglich. Nach der Wahl durch den Stadtrat der Stadt Mücheln (Geiseltal) beruft der Direktor des Amtsgerichtes Merseburg die Schiedsperson in ihr Amt und verpflichtet sie, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Selbstverständlich gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit der Schiedspersonen eine Schweigepflicht über alle Angelegenheiten, die ihr im Bezug auf ihr Amt zur Kenntnis gekommen sind. Weiterhin sei erwähnt, dass die Schiedsperson für Ihr Amt u.a. durch verschiedene Seminare hinreichend ausgebildet werden.
Unterlagen
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mücheln (Geiseltal), die Interesse an der Aufnahme des Ehrenamtes als Schiedsmann oder Schiedsfrau haben, richten Ihre Bewerbung bitte mit kurzen Lebenslauf bis zum 20.08.2026 an die folgende Adresse:
Stadtverwaltung Mücheln (Geiseltal)
-Hauptamt-
(Bewerbung Schiedsstelle)
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Mücheln (Geiseltal) per E-Mail unter gern zur Verfügung.
Andreas Marggraf
Bürgermeister der Stadt Mücheln (Geiseltal)
Kontakt
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
Allgemeiner Posteingang
Ordnungsamt
Bauamt
Finanzabteilung
Bewerbungen
IT
Allgemeiner Posteingang