Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Zum 1. August 2025 werden neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsgesetz am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gesucht. Die Berufung erfolgt durch das Landessozialgericht, basierend auf Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 14 Sozialgerichtsgesetz.
Gesucht werden Personen, die:
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
mindestens 25 Jahre alt sind,
im Bezirk des Sozialgerichts wohnen, ihren Betriebssitz haben oder dort beschäftigt sind.
Die ehrenamtlichen Richterinnen üben ihr Amt mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen aus und erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.
Interessierte und geeignete können den ausgefüllten Personalbogen bis zum 27. Januar 2025 an die Stabstelle Soziale Steuerung, Geusaer Str. 81e, 06217 Merseburg, senden. Weitere Informationen finden Sie im Sozialgerichtsgesetz.