Information der Stadtkasse

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Informationen der Stadtkasse


Immer wieder kam es in den letzten Wochen zu Verwirrungen zu offenen Steuerforderungen und deren Bezahlung durch Lastschrifteinzug. Daher möchten wir Ihnen einige hilfreiche Informationen an die Hand geben.

Bitte prüfen bzw. lesen Sie Ihren Bescheid nach Erhalt vollständig. Der Bescheid beinhaltete auch die Informationen zur Zahlung der Steuer.

Wenn auf den Bescheiden der Vermerk „bitte überweisen Sie“ steht und ein SEPA-Lastschriftmandat, zum Ausfüllen, beigefügt ist, können Sie davon ausgehen, dass für diese Steuern Ihr eventuell in der Vergangenheit erteiltes SEPA-Mandat keine Gültigkeit mehr hat. Dies kann insbesondere in folgenden Fällen eintreten:
 

  • Wenn die Steuer in der Vergangenheit auf eine Einzelperson veranlagt war und nun auf mehrere Personen veranlagt wird (z.B. bei einer Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder nach Grundbuchänderungen) und sich dadurch das Kassenzeichen geändert hat.

  • Wenn ein neues Grundstück oder ein neuer Hund veranlagt wird.

  • Wenn das frühere SEPA-Lastschriftmandat drei Jahre nicht verwendet wurde.


Bei Fragen können Sie sich gern an die Sachbearbeiter der Stadtkasse wenden.

 

Sachbearbeiter Stadtkasse Kontakt

 

 

034632 40125

034632 40135

 

034632 40116

034632 40135

 

034632 40126

034632 40135