Informationen der Stadtkasse

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Informationen der Stadtkasse

 

Der Bereich Finanzen/Kasse weist darauf hin, dass bei Überweisungen an die Stadt der genaue Name des Kontoinhabers „Stadt Mücheln (Geiseltal)“ als Zahlungsempfängerin anzugeben ist. Grund hierfür ist, dass ab Oktober 2025 die „Verification of Payee“-Pflicht gilt. Dies bedeutet, dass die Banken den Zahlungsempfänger mit der angegebenen IBAN vergleichen und nur bei Übereinstimmung die Zahlung ausführen.

Für Fragen steht Ihnen der Bereich Finanzen zur Verfügung.

 

Simone Harnisch

Amtsleiterin Finanzen

 

Stadt Mücheln (Geiseltal)