Bekanntmachung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle zur Öffentlichen Auslegung des Raumordnungsplanes

Bekanntmachung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle zur
Öffentlichen Auslegung des Raumordnungsplanes:

Regionaler Entwicklungsplan
2. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle
mit Begründung und Umweltbericht

 

 

Hiermit beteiligt der Kommunale Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Regionalplanung) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht.


Gemäß § 2 Abs. 4 LEntwG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle. Sie nehmen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften wahr.


Die Planungsregion Halle umfasst räumlich die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Lutherstadt Eisleben, den Städten Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld sowie der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.


1) Bisherige Schritte im Planverfahren


Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 28.11.2023 die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle beschlossen (Beschluss-Nr.: II/2023/007). Ebenso wurde die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen, die der Planung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie zugrunde gelegt wird.


Am 16.01.2024 wurden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA über die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle unterrichtet.


Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung gemäß § 8 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 6 LEntwG erfolgte vom 11.07.2024 bis 31.08.2024.


Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 06.11.2024 mit Beschluss Nr. II-09-2024 den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.


Das öffentliche Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle wurde vom 12.02.2025 bis zum 11.04.2025 durchgeführt.


Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 09.12.2025 mit Beschluss Nr. II-05a-2025 die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange aus der Beteiligung zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle gemäß § 7 Abs. 2 ROG abgewogen.

 

Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweck-verbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 09.12.2025 mit Beschluss Nr. II-06a-2025 und Beschluss Nr. II-07-2025 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.

 

2) Inhalt des Raumordnungsplans


Hiermit wird Gelegenheit zur Stellungnahme:
- zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle,
- zu seiner Begründung,
- zur Festlegungskarte der Vorranggebiete für Windenergie,
- zur Anlage: Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung,
- sowie zum Umweltbericht
gegeben.

 

Im 2 Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle werden zu diesen einzelnen Inhalten textliche und zeichnerische Festlegungen getroffen:
Nutzung der Windenergie
- 52 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 8.152,84 ha (2,2 % der Fläche der Planungsregion Halle),
- Doppelnutzungen zwischen Windenergie und solarer Strahlungsenergie oder Untergrundspeicher,
- „Rotor-out“-Regelung,
- Höhenbeschränkung,
- Kommunale Bauleitplanung,
Nutzung der Solaren Strahlungsenergie
- Solaranlagen auf Freiflächen,
- besondere Solaranlagen,
Nutzung der Wasserenergie
- Wasserkraftwerke,
- Gewässer-to-Heat,
- Aquiferspeicher,
Teil II
- Ausweisung von 48 Beschleunigungsgebieten für Windenergie.


Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle dient der Umsetzung des § 9a Abs. 2 LEntwG LSA, wonach ein prozentualer Anteil der Planungsregion Halle für die Windenergienutzung auszuweisen ist.
Als regionales Teilflächenziel für die Windenergienutzung in der Planungsregion Halle ist zu erreichen:
- bis zum 31.12.2027 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion.


3) Beteiligungsverfahren


Die Auslegung des Raumordnungsplanes: Regionaler Entwicklungsplan 2. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht erfolgt vom:
02.02.2026 bis zum 31.03.2026.

 

Der Raumordnungsplan: Regionaler Entwicklungsplan 2. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht ist unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.planungsregion-halle.de/seite/674075/stpl-erneuerbare-energien.html


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums folgende analoge Zugangsmöglichkeiten angeboten:
 

Regionalen Planungsgemeinschaft Halle,
Willy-Brandt-Straße 87, 06110 Halle (Saale),
zu den folgenden Zeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.


Kreisverwaltung Burgenlandkreis
Bauordnungsamt, Zimmer 020, Sekretariat,
Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels,
zu den folgenden Zeiten:
- Dienstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:00 Uhr bis 17.30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.


Kreisverwaltung Landkreis Mansfeld-Südharz
Fachbereich 1, Kreisplanung/ ÖPNV,
Haus 2, Zimmer 1.05,
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22,
06526 Sangerhausen,
zu den folgenden Zeiten:
- Montag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag: 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
 

Kreisverwaltung Saalekreis
Domplatz 9, Zwischengeschoss, 06217 Merseburg,
zu den folgenden Zeiten:
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung.


Stadtverwaltung Halle
Foyer, Neustädter Passage 18,
06122 Halle (Saale),
zu den folgenden Zeiten:
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
 

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 9 Abs. 2 ROG abgegeben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan unberücksichtigt.
 

Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligung eingereicht werden.
Auf der Internetseite unter:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002685
haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Festlegungen abzugeben.
 

Stellungnahmen können auch per E-Mail an

übermittelt werden.
 

Für Stellungnahmen per Post nutzen Sie folgende Adresse:
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Geschäftsstelle
Willy-Brandt-Straße 87
06110 Halle (Saale).
 

In der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle (Anschrift: siehe oben) können während folgender Zeiten Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 

Darüber hinaus steht die Faxnummer:
0345.2093.8319 zur Verfügung.

 

Halle (Saale), den 19.12.2025

 

Götz Ulrich

Vorsitzender

Regionale Planungsgesellschaft Halle