Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen

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Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen

 

Die Stadtkasse weist darauf hin, dass aufgrund einer internen Systemumstellung sich die erste Fälligkeit der Steuerzahlung verschiebt. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Festsetzung der Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen.

 

Zudem werden im Zuge der Umstellung neue Kassenzeichen vergeben, die Ihnen mit den jeweiligen Steuerinformationen bekannt gegeben werden.

 

Bitte achten Sie bei der Überweisung und eingerichteten Daueraufträgen darauf, künftig die neuen Kassenzeichen zu verwenden, damit Ihre Zahlungen richtig zugeordnet werden.

 

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

 

Stadt Mücheln (Geiseltal), Saalesparkasse, IBAN: DE53 8005 3762 3540 0004 10

 

Die zeitliche Verschiebung wirkt sich ebenfalls auf den Einzug der Zahlungen aus: Bereits eingereichte SEPA-Lastschriftmandate werden entsprechend erst zu den neu festgelegten Fälligkeitsterminen berücksichtig und eingezogen.

 

Die Stadt Mücheln (Geiseltal) bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden um Verständnis für diese Verzögerung. 

 

Sofern Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (ab dem Tag der Fälligkeit). Sollten die fälligen Beträge nicht rechtzeitig auf dem Konto der Verwaltung eingehen und die Stadtkasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die zusätzlich zu den Säumniszuschlägen durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Stadt Mücheln (Geiseltal) nicht.

 

Mücheln, 15.01.2026


Simone Harnisch
Amtsleiterin Finanzen