Laubentsorgung

Laubentsorgung

 

Mücheln. Im Herbst ist dafür Sorge zu tragen, dass Gehwege von herab fallendem Laub gesäubert werden, denn die Weisheit: „Des einen Freud, des anderen Leid“ lässt sich auch auf diese Jahreszeit übertragen. An sonnigen Tagen bieten die Färbungen der Blätter einen herrlichen Anblick, die man bei einem Spaziergang gerne in vollen Zügen genießt. Wenn dann aber das Wetter umschlägt, verwandeln Regen und Nässe die Blätterpracht in eine gefährliche Rutschbahn, auf der schon so mancher Radfahrer und Fußgänger zu Fall gekommen ist.  Um dieses Risiko zu minimieren sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege von herab gefallenem Laub zu befreien, die so genannte Kehrpflicht ist den Müchelner Einwohnern durch die „Straßenreinigungssatzung der Stadt Mücheln (Geiseltal)“ übertragen worden. Zusammengekehrtes Laub wird in den dafür vorgesehenen Säcken, die es in der  Stadtinformation für 50 Cent zu kaufen gibt, durch die Müllentsorgung abtransportiert.

Kommunale Flächen werden regelmäßig angefahren, bis das letzte Blatt vom Baum gefallen ist.

 

Andreas Marggraf

Bürgermeister der Stadt Mücheln (Geiseltal)