Stallpflicht für Geflügel im Saalekreis

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet der Landkreis Saalekreis per Allgemeinverfügung an, ab sofort sämtliches gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen unterzubringen. Die Verwendung einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), ist ebenfalls gestattet.

Von der Anordnung ausgenommen sind die Gebiete der Stadt Querfurt mit ihren Ortschaften (Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach, Ziegelroda) und der Verbandsgemeinde Weida-Land mit ihren Mitgliedsgemeinden (Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Schraplau, Steigra).

Ebenso ist die Haltung von Geflügel - auch von Hobbyhaltern - unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Saalekreis, Tel.: 03461 / 401771 oder per E-Mail an: veterinaeramt@saalekreis.de, anzuzeigen, sofern diese Geflügelbestände nicht bereits angemeldet sind.

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