Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite30 Jahre Stadtfest Mücheln (Geiseltal) | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Allgemeinverfügung der Stadt Mücheln (Geiseltal) über Ladenöffnungszeiten im Ortsteil Gröst

Die Stadt Mücheln (Geiseltal) gibt folgende Allgemeinverfügung bekannt:

  1. Am 19.08.2018 dürfen in Mücheln OT Gröst alle Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Ladenschlussgesetz Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (LÖffZeitG LSA) in der Zeit von 11:00 Uhr – 16:00 Uhr geöffnet sein.
  2. Der § 9 des LÖffZeitG LSA, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes(ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I. S.1170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I. S. 868), des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 1 April 1976 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I. S. 1368) und des Mutterschutzgesetzes in der Neufassung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I. S. 2318), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I. S. 2246) sind zu beachten.
  3. Für diese Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) in Kraft. Sie ist ab diesem Termin auch im Internet einsehbar unter www.muecheln.de

Weitere Informationen

Downloads

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr