Besondere Hinweise zu Dokumenten und zum Meldewesen

Ihrer Ausweispflicht kommen Sie auch durch Vorlage eines gültigen Reisepasses nach. Sollten Sie nicht über ein weiteres Dokument verfügen, gilt:

 

Solange die Verwaltungsstandorte für den regulären Besucherverkehr geschlossen sind, werden keine Buß- oder Verwarngelder für die im Zeitraum der Corona-Krise abgelaufenen Dokumente erhoben.

 

Auch im Falle eines Umzuges wird bei Überschreiten der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen für An-/Ummeldungen auf die Festsetzung von Verwarngeldern verzichtet.

 

Ab dem Zeitpunkt, an dem das Einwohnermeldeamt wieder geöffnet hat, ist jeder Bürger selbst für die Einhaltung bzw. die Nachholung der Fristen verantwortlich.

 

Die Beantragung von Personaldokumenten sowie die Vornahme von An-/Ummeldungen sind aufgrund des bestehenden Kontaktverbotes nur auf Notfälle beschränkt. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.

 

Das Bestehen eines Notfalls wird in einem telefonischen Gespräch über die 034632 / 40-153 oder über die E-Mail-Adresse einwohnermeldeamt@muecheln.de durch einen zuständigen Mitarbeiter festgestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Vorliegen eines Notfalls von Ihnen zu belegen ist.