Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen

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Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen

 

Die Stadtkasse weist darauf hin, dass spätestens bis 15. Februar 2024 die 1. Rate der Grundsteuer 2024 und die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2024 zur Zahlung fällig werden.

 

Die Höhe der Rate entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid.

 

Folgende Bankverbindung steht für Ihre Zahlung zur Verfügung:

 

Saalesparkasse IBAN: DE53 8005 3762 3540 0004 10

 

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Sofern Beträge nicht fristgerecht bezahlt  werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (ab dem Tag der Fälligkeit). Sollten die fälligen Beträge nicht rechtzeitig auf dem Konto der Verwaltung eingehen und die Stadtkasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die zusätzlich zu den Säumniszuschlägen durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Stadt Mücheln (Geiseltal) nicht.