INFORMATION VOM EINWOHNERMELDEAMT - WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

INFORMATION 

VOM EINWOHNERMELDEAMT

 

WEGFALL DES KINDERREISEPASSES

ZUM 01.01.2024

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentationswesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 wegfallen wird.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine sofortige Aushändigung eines Dokuments wird dann nicht mehr möglich sein. Die voraussichtlichen Lieferzeiten für die Dokumente belaufen sich auf etwa 2 bis 4 Wochen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um rechtzeitige Beachtung dieser Änderung.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Einwohnermeldeamt Mücheln (Geiseltal) 

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