Neubeginn als Malerin Malerin Julia Wegat hat Rechtsstreit um Bild gewonnen

Mücheln -

„Es war so eine Erleichterung“, beschreibt Julia Wegat den Moment, als sie den ihr zugestellten Brief öffnete. Was drin stand, sei ihre Hoffnung auf einen Neubeginn als Malerin. Vor fast drei Jahren verbot das Landgericht Halle der heute in Mücheln lebenden Künstlerin, ihr Gemälde „Rapunzel 4“ öffentlich zu zeigen. Das Porträt einer jungen Frau mit Verband um den Arm war in einer Ausstellung gezeigt und in einem Bericht über diese in den missverständlichen Kontext von Gewalt und Missbrauch gestellt worden. Die Eltern der Minderjährigen hatten Klage eingereicht und Recht bekommen. Julia Wegat legte Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das hob das Urteil jetzt mit Verweis auf die Kunstfreiheit auf.

 

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