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Mitteilung des Saalekreises - Förderung von Ferienangeboten durch das Jugendamt

Merseburg, 17.02.2020

Mitteilung des Jugendamtes Saalekreis

 

Aufruf zur Teilnahme an Ferienangeboten des Jugendamtes für Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche sowie Familienerholung und Familienbildung

In diesem Jahr unterstützt das Jugendamt des Landkreises Saalekreis Familien, deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (ALG II) zuzüglich 20 % nicht übersteigt mit folgenden Maßnahmen:

 

Es werden Erholungsmaßnahmen und Bildungsfreizeiten für Kinder und Jugendliche an mindestens 3 und höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr mit bis zu 30,- Euro pro Tag gefördert (maximal 300,- Euro pro Einzelmaßnahme). Es ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.

 

Gefördert wird Familienerholung und Familienbildung in gemeinnützigen Einrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auch hier kann die Zuwendung bis zu 30,- Euro pro Tag und Teilnehmer betragen, maximal aber 1000,- Euro je Familie pro Jahr. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten zu erbringen.

 

Es wird Mobilitätsunterstützung von Kindern und Jugendlichen aus oben benannten Familien wird außerdem der Erwerb des Schülerferientickets des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Zuwendung erfolgt in voller Höhe bei Vorlage des Tickets.

 

Die Maßnahme ist vor Beginn beim Jugendamt Saalekreis / SG Jugendförderung mit dem vorgegebenen Antragsformular zu beantragen. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Saalekreis: https://www.saalekreis.de/de/jugendarbeit.html

Sie erhalten nähere Informationen unter der Telefonnummer 03461 40-1519 sowie unter 03461 40-1511.

Sie können auch eine E-Mail senden an: jugendamt-ja@saalekreis.de

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
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