Zugang weiterhin nur mit Termin und 3G-Nachweis

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Auch im Februar gilt die Terminvergabe sowie 3G-Regel in allen Verwaltungsgebäuden. Das bedeutet, dass zu jedem Besuch ein aktueller Corona-Nachweis vorzuzeigen ist:

 

- Schnelltest (aus einem Testzentrum und nicht älter als 24h)

- PCR-Test (nicht älter als 48h)

- Impfnachweis (2. oder 3. Impfung) 

- Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)

 

Eine Übersicht aller Ämter samt Telefonnummern und Mailadressen findet man hier: muecheln.de/aemter

 

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