Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters zu den Kommunalwahlen am 31.08.2025 in der Stadt Mücheln (G.)
Öffentliche Bekanntmachung
des Wahlleiters zu den Kommunalwahlen am 31.08.2025 in der Stadt Mücheln (G.)
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern
Die in der Stadt Mücheln (Geiseltal) vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) aufgefordert, bis zum 28.03.2025 wahlberechtigte Personen des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 31. August 2025 vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und 5 Beisitzerinnen/Beisitzern sowie ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern (§ 10 Abs. 1 KWO LSA).
Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses sind gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gelten entsprechend.
Auf folgende gesetzliche Regelungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen:
• Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen können nicht gleichzeitig ein Wahlehrenamt ausüben (§ 13 Abs. 1 bis 3 KWG
LSA).
• Beschäftigte der Stadt Mücheln (Geiseltal), die nicht im Wahlgebiet wohnen, können zum Beisitzer des Wahlausschusses
oder des Wahlvorstandes berufen werden (§ 9 Abs. 1a KWG LSA).
• Unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des
Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts können als Beisitzer der Wahlausschüsse bestimmt
werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden (§ 10 Abs. 1a KWG LSA).
Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses sind bis zum 28.03.2025 schriftlich einzureichen an:
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Gemeindewahlleiter
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
oder elektronisch per E-Mail an: