Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite30 Jahre Stadtfest Mücheln (Geiseltal) | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Erfassung gesetzlich geschützter Biotope im Saalekreis

Erfassung gesetzlich geschützter Biotope im Saalekreis

 

Ab August 2015 bis voraussichtlich 31.12.2018 werden die gesetzlich geschützten Biotope des Landkreises Saalekreis erfasst. Gemäß § 30 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis Saalekreis als untere Naturschutzbehörde die gesetzlich geschützten Biotope zu registrieren.
Die Kartierung erfolgt durch Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde und durch berufene ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Saalekreis.
Gemäß § 65 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dürfen die Beschäftigten der Naturschutzbehörden und die Naturschutzbeauftragten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar
angrenzenden befriedeten Besitzes jederzeit betreten. Sie dürfen dort Prüfungen, Vermessungen, Bodenuntersuchungen und sonstige Arbeiten sowie Besichtigungen vornehmen. Diese Maßnahmen sind gem. § 65 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorher anzukündigen/die Beteiligten sind in geeigneter Weise zu benachrichtigen. Der Ankündigung/Benachrichtigung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke dient diese Bekanntmachung. Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben diese Maßnahmen gemäß § 65 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Sie werden gebeten, die Erfassung zu unterstützen. Die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde und die Naturschutzbeauftragten weisen sich auf Anfrage mit einem
Dienstausweis des Landkreises Saalekreis, der mit einem Lichtbild versehen ist, aus.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes
(03461 401421 oder naturschutz@saalekreis.de)

 

Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind:
 natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen
Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen,
 Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, hochstaudenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, planarkolline Frischwiesen,
 offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden,
Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, naturnahe Bergwiesen,
 Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Streuobstwiesen, Reihen von Kopfbäumen,
 Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen,
 Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
 natürliche Höhlen, aufgelassene Stollen und Steinbrüche,
 offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
 Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich,
Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr