Zahlungserleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Zahlungserleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Stadt Mücheln (Geiseltal) stellt bis einschließlich 19. April 2020 alle Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen ein, damit die Bevölkerung die dringend benötigte Liquidität behält.

 

Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unterstützt werden.

 

Bis zum 19. April 2020 können alle die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Maßnahmen gegen das Coronavirus betroffen sind, einen Antrag auf zinslose Stundung bei der Stadt mit dem beigefügten Formular oder per Post einreichen.

 

Ab dem 20. April 2020 wird die Stadt nach jetzigem Stand die dann offenen Forderungen, für die kein Stundungsantrag gestellt worden ist, abbuchen bzw. abmahnen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

 

Andreas Marggraf
Bürgermeister der Stadt Mücheln (Geiseltal)