"Härtefallhilfen" des Landes Sachsen-Anhalt

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Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige. Wer aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt und dennoch infolge der Corona-Pandemie in der wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann diese Hilfen beantragen. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.   Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über www.haertefallhilfen.de/sachsen-anhalt einzureichen. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

 

Falls Sie bisher noch keinen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, können sie diese hier finden: 

 

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer   

Steuerberater-Suchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt   

Rechtsanwalts-Register 

 

Richtlinie Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt

 

Den Antrag können Sie hier stellen

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