Das Ordnungsamt informiert #1 - Leinenpflicht

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Vermehrt erreichten das Ordnungsamt Mitteilungen über Spaziergänger mit nicht angeleinten Hunden im gesamten Einzugsgebiet der Stadt Mücheln (Geiseltal).

 

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mücheln (Geiseltal) Hunde, unabhängig von ihrer Größe, auf Straßen und Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage, den Seerundwegen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen an der Leine zu führen sind.

 

Weiterhin haben die Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen dafür Sorge zu tragen, dass ihr Tier öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen nicht durch Kot verschmutzt. Lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden, sind diese umgehend zu beseitigen.

 

Hundekotbeutel stehen Ihnen kostenlos im Ordnungsamt zur Verfügung.

 

Das Ordnungsamt wird weiterhin Kontrollen über die Verletzung der Leinenpflicht, der Beseitigung von Verschmutzungen durch Tierkot und das Vorhandensein einer Steuermarke durchführen.

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