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Meldewesen

Willkommen im Bereich Meldewesen

Kontakt und Terminbuchung

per Mail: einwohnermeldeamt [at] muecheln.de

 

per Telefon: 034632/40153 o. 034632/40114

 

Termine online buchen 

 

ab 02. Januar 2023

Statusabfrage - "Ist mein Personalausweis/Pass schon fertig"?

Hier können Sie den Status Ihres beantragten Dokumentes (Personalweis/Reisepass) abfragen. Der Status ist immer am Tag nach der Beantragung für Sie online einsehbar.

Status abfragen

Personalausweis beantragen

Der neue Personalausweis ist mit einem Chip versehen. Dieser ermöglicht es Ihnen, sich im Internet auszuweisen. Dafür brauchen Sie entweder ein Lesegerät oder ganz einfach ein NFC fähiges Smartphone mit der "AusweisApp2". Dann haben Sie die Möglichkeit bei unterstützenden Behörden oder Firmen sich online auszuweisen.

 

Was benötige ich zur Beantragung?

 

- ein aktuelles biometrisches Passbild

 

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Pässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium

 

- einen Termin im Einwohnermeldeamt

 

Was kostet der neue Ausweis?

 

- Unter 24 Jahre: 22,80 €

 

- Über 24 Jahre: 37,00 €

 

Bearbeitungszeit

 

2 - 3 Wochen (je nach Lieferung der Bundesdruckerei)

 

Informationen zum neuen Personalausweis (Personalausweisportal Bund)

 

Ab dem 02. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken Pflicht. Diese Änderung geht aus der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (AVV) hervor. Die Änderung betrifft nur Neuanträge.

 

Wir sind smarter.

Personalausweis verloren

Sie können unseren Online-Dienst zur Verlustanzeige nutzen. Dazu nutzen sie bitte folgenden Link:

Verlustanzeige online

Hinweis: Die Anzeige über den Verlust sowie das Wiederfinden ist Pflicht. Außerdem dient dies Ihrem Schutz, da der Ausweis dann elektronisch gesperrt wird und Ihre Daten somit sicher sind.

Reisepass beantragen

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den inzwischen erweiterten Ansprüchen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf  hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt. Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers in Form eines Passbildes und seiner Fingerabdrücke gespeichert.

 

Was benötige ich zur Beantragung?

 

- ein aktuelles biometrisches Passbild

 

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Pässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium

 

- einen Termin im Einwohnermeldeamt

 

Was kostet der neue eReisepass 3.0?

 

- Unter 24 Jahre: 37,50 €

 

- Über 24 Jahre: 60,00 €

 

Zuschläge:

 

48 Seiten statt 32 Seiten: 22,00€

 

Expresslieferung: 32,00€

 

Beantragung, wenn Sie nicht in unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet sind: 37,50€ oder 60,00€

 

Bearbeitungszeit

 

4 Wochen (je nach Lieferung der Bundesdruckerei)

 

Informationen zum neuen eReisepass 3.0

Kinderreisepass beantragen

Voranmeldung Beantragung Kinderreisepass

 

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.

 

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

 

Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

 

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

 

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

 
 
 
 

An- und Ummelden

Online Anmelden (Zuzug nach Mücheln o. Ortsteile)

 

- Hier finden Sie einen kostenlosen Service der Deutschen Post um Ihren Zuzug vorzubereiten (Checklisten, Informationen, etc.)

 

Online Ummelden (innerhalb Mücheln u. Ortsteile)
 

Online Anmeldung Nebenwohnsitz

 

Online Abmeldung Nebenwohnsitz

 

Sie allein oder Ihre Familie sind umgezogen oder möchten sich in unserer Stadt anmelden? Das geht bei uns ganz einfach persönlich oder direkt online.

 

Was benötige ich dafür?

 

- Ihre gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

 

- Wohnungsgeberbestätigung (vom Wohnungsgeber/Vermieter ausfüllen lassen)

 

- einen Zugang zum Internet (für Online An- und Ummeldungen)

 

Für Paare/Lebensgefährten (nicht verheiratet):

 

Bitte bringen Sie eine Vollmacht der Person mit, welche sich anmelden lassen möchte und selber verhindert ist. Beachten Sie bitte, dass Sie die Anmeldung in Vertretung nur durchführen können wenn dies ausdrücklich mit einer Vollmacht ausdrücklich gemacht wurde. Denken Sie bitte ebenso an den Ausweis Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

 

Für Minderjährige:

 

- Einverständnis beider Sorgeberechtigten

- im Abwesenheitsfall: Kopie des gültigen Ausweisdokumentes

 

Die Formulare können Sie downloaden und mit einem gängigen PDF-Programm direkt ausfüllen. Die Formulare können an einwohnermeldeamt[at]muecheln.de gesendet werden.

 

Führungszeugnis beantragen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind

 

- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder

- für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).

 

Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen

 

- einfache Führungszeugnisse und

- erweiterte Führungszeugnisse

 

Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Es ist möglich, ein Führungszeugnis online mithilfe der Online-Ausweisfunktion zu beantragen.

 

Voraussetzung zur Beantragung

  • Sie wohnen in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen und sind hier gemeldet

    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Mücheln (Geiseltal) und Ortsteilen.

  • Mindestalter: 14 Jahre

    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.

  • Persönliche Antragstellung

    • Online-Abwicklung: Dafür benötigen Sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

    • Vor Ort: persönliche Vorsprache

    • Schriftlich: Schicken Sie einen formlosen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift an das Bürgeramt zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.

  • ggf. Überweisung der Gebühr (13,00 €)

    • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, senden wir Ihnen einen Kostenbescheid mit weiteren Zahlungsinformationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr