Hund an/ab/ummelden
Hund steuerlich anmelden/abmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.
Frist
Voraussetzung
Erforderliche Unterlagen
Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke
