Hund an/ab/ummelden

Hund steuerlich anmelden/abmelden


Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn an/ab/umzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke von der Steuerabteilung. Der Hundesteuerbescheid wird postalisch mit der Hundemarke übersandt.

Frist

Voraussetzung

Erforderliche Unterlagen

Weitere Hinweise / Erteilung Ersatz-Hundesteuermarke

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