Bundestagswahl 2025
Der Wahltag ist der 23.02.2025
Informationen zur anstehenden Wahl
Die Bundestagswahl wurde auf den 23.02.2025 vorgelegt. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigungskarte bis 02.02.2025. Mit dieser Karte und Ihrem Personalausweis erscheinen Sie bitte am Wahltag in dem darauf ausgewiesenen Wahlraum. Es besteht ebenso die Möglichkeit per Brief zu wählen:
Beantragung der Briefwahlunterlagen ab 25.01.2025, 12:00 Uhr unter dem hier eingeblendeten Link: noch nicht verfügbar
Die Briefwahlunterlagen können bis 20.02.2025, 12:00 Uhr beantragt werden. Briefe sollten spätestens auch an diesem Tag mit der Post versendet werden ODER bis 23.02.2025, 18:00 Uhr in den Rathaus Briefkasten (Markt 1) eingeworfen werden. Eine Abgabe im Wahllokal ist ebenfalls bis 18:00 Uhr möglich.
Zusätzlich hat das Wahlbüro (Einwohnermeldeamt) am 21.02.2025 bis 18:00 Uhr anstatt bis 12:00 Uhr geöffnet.
Am Wahltag werden die Wahllokale ab 08:00 Uhr geöffnet. Die Wahl endet um 18:00 Uhr. Ab da tritt der Wahlvorstand zusammen und beginnt mit der Stimmenauszählung. Wahlbeobachter und Presse können der Auszählung teil haben.
Eintragung als Wahlhelfer
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung dieser Wahl sucht die Stadt Mücheln (Geiseltal) wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Gemäß § 6 Abs. 1 der Bundeswahlordnung kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden, wer wahlberechtigt ist. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen also Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dürfen zudem nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Stadt Mücheln (Geiseltal) bietet zudem Wahlschulungen an. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld ausgezahlt. Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 07.30 Uhr zusammen, um die letzten Vorbereitungen vor der Öffnung des Wahllokals zu treffen. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr hat das Wahllokal für die Stimmabgabe geöffnet. Ab 18.00 Uhr beginnt der Wahlvorstand gemeinsam mit der Auszählung der Stimmen und der Ermittlung der Ergebnisse.