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Waldbrandstufe

Wald

Aktuelle Gefahrenstufe Saalekreis:

 

4

 

(aktuell seit dem 10.07.2023)

 

Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

 

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

 

1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,

 

2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden

 

3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,

 

4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder

 

5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

 

Satz 1 Nr. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte,

von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.

 

"Waldbrandapp" des Landes Sachsen-Anhalt

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr