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Fundbüro

Fundbüro_Symbolisch

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern. Im Fundbüro können sämtliche Fundgegenstände aus dem Stadtgebiet ab einem geschätzten Wert von 10,00 Euro abgegeben werden. Hiervon ausgenommen sind schrottreife oder verderbliche Sachen.

 

Ablauf
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Fundsache kann beim Fundbüro im Ordnungsamt, Markt 1, 06249 Mücheln (Geiseltal) abgegeben werden. Haben Sie etwas verloren, können Sie im Fundbüro persönlich, telefonisch oder per E-Mail nach dem verlorenen Gegenstand fragen.

 

Aufbewahrungszeit
Die abgegebenen Fundgegenstände werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monate verwahrt. Werden die Fundgegenstände innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

 

Fundgegenstände/-fahrräder werden künftig über www.zoll-auktion.de versteigert.

 

Wurde ein Gegenstand im Bereich von Verkehrsbetrieben (Bahn, Bus, Fahrzeugen, Haltestellen, Wartehäuschen) verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgastservice, zum Beispiel bei der

 

Deutschen Bahn AG: 01805/990599 (gebührenpflichtig)

Burgenlandbahn: 01805/1194195 (gebührenpflichtig)

PNVG Merseburg-Querfurt: 03461-2899410
Abbe-Straße 72
06217 Merseburg
E-Mail:

 

Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn bei Sachen ist in § 971 BGB geregelt und richtet sich nach dem Wert der Sache. Die Begleichung des Finderlohns ist eine Angelegenheit zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro steht Ihnen ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu. Wenn der Sachwert oder Geldwert 500 Euro übersteigt, beträgt der Finderlohn von dem Mehrwert, also dem darüberliegenden Betrag, drei Prozent.

 

Gebühren
Unabhängig vom Finderlohn hat der Eigentümer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten. Die Gebühr für die Aufbewahrung richtet sich nach der Dauer der Aufbewahrung und dem Wert des Gegenstandes und ist geregelt in der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 33 Pkt. 2ff

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

 

Stadt Mücheln (Geiseltal)
Fundbüro
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

Tel: 034632/40152 oder 40154
Fax: 034632/40135


E-Mail:

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr